Reiserecht & Flugverspätung
Napisane przez Thomas Blaszczak. Opublikowano w Dauerhafte Beiträge
Wir kennen das alle: Der Jahresurlaub mit der Familie steht vor der Tür, die Pauschalreise ist seit Monaten gebucht, die erste Vorfreude steigt auf und die Kinder können es kaum erwarten, endlich Sandburgen zu bauen.
Doch nicht selten wird diese Freude getrübt: Der Flug verspätet sich weit über 3 Stunden oder wird komplett annulliert. Man kommt im Urlaub erst mit erheblicher Verspätung an. Der Koffer ist unterwegs beschädigt worden oder verloren gegangen. Das Hotel, dass im Prospekt noch so toll aussah, hat in der Realität mit Problemen wie Schimmel, Ungeziefer oder Bettwanzen zu kämpfen. Der Sandstrand ist dreckig und das Essen verursacht Durchfall oder Schlimmeres. Oder das Hotel ist eine Baustelle. Oder das gebuchte Hotel ist überbucht, sodass man in ein anderes, schlechteres Hotel gebracht wird.
Die Reiseleitung vor Ort, wenn überhaupt vorhanden, hilft nicht oder nur sehr widerwillig.
Diese Szenarien sind vielen Reisenden nicht fremd. Wir helfen unseren Mandanten daher bei der Durchsetzung ihrer Rechte bei
- Flugverpätungen
- Gepäckbeschädigung
- Gepäckverlust
- Ersatzeinkäufen
- Unfällen und Körperverletzungen
oder bei Hotel- und Reisemängeln wie
- Baustellen und Baulärm im Hotel oder Umgebung
- falsches Hotel oder Zimmer erhalten
- Hotel oder Zimmer dreckig
- Schimmel im Zimmer
- Ungeziefer (Bettwanzen, Sandflöhe, Kakerlaken)
- Diebstahl im Hotel
- Erkrankungen wegen Speisen oder Getränken
- und vielem mehr.
Bitte beachten Sie:
Sowohl bei der Geltendmachung von Reisemängeln als auch bei Flugverpätungen und Gepäcksachen gelten zum Teil sehr kurze Fristen. Die Ansprüche müssen daher umgehend, am Besten unverzüglich, angemeldet werden. Gerne übernehmen wir das für Sie.
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Internet-, Media- und Urheberrecht
Napisane przez Thomas Blaszczak. Opublikowano w Dauerhafte Beiträge
Sie wurden abgemahnt? Was ist überhaupt Filesharing? Wie können wir Ihnen helfen? Beachten Sie unseren Praxistipp !
Das Medien- und Urheberrecht ist den meisten unserer Mandanten – auch aufgrund der öffentlichen Diskussion – in Bezug auf Abmahnungen wegen illegalen Up - und Downloads aus dem Internet mittels peer-to-peer (P2P) Tauschbörsen bekannt. Die bekanntesten Vertreter dieser Tauschbörsen sind Kazaa, Emule, BearShare oder Netzwerke wie das Torrent-Netzwerk und Usenet. Hinzu kommen die direkten illegalen Downloadmöglichkeiten via One Click Hoster (OCHs). Neu in diesem Bereich sind rechtliche Fragen zur Nutzung von Streamingdiensten.
Mit den Vorwürfen einer Urheberrechtsverletzung wegen des sog. Filesharings sehen sich unsere Mandanten sowohl strafrechtlichen als auch zivilrechtlichen Verfahren ausgesetzt. Die Kanzleien, die die Rechteinhaber vertreten, verlangen die Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen und die Zahlung eines Schadensersatzes oder im überwiegenden Falle eine Vergleichszahlung, was oftmals eine große finanzielle Belastung darstellt.
Doch auch die Nutzung eines Bildes, beispielsweise für die eigene private eBay Auktion, kann schon unangenehme Post vom Anwalt des Rechteinhabers bedeuten.
Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen in der IT Branche haben wir technisches Wissen, das wir in die Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber Verwertungsgesellschaften und abmahnenden Kanzleien regelmäßig gewinnbringend einfließen lassen. Wir vertreten und beraten dabei unsere Mandanten auszugsweise bei
- Abmahnungen wegen Streaming, Up- und Downloads
- Abmahnungen wegen sonstigen Verstößen, beispielsweise der Nutzung von Bildern bei eBay Auktionen,
- Abmahnungen wegen eines gekaperten WLAN – Routers (sog. Störerhaftung)
- Und vielem mehr
Geben Sie nicht unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung ab. Diese sind oftmals für Sie nachteilig formuliert und können erhebliche, vermeidbare Zugeständnisse enthalten, beispielsweise eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe oder ein ausuferndes Zugeständnis an die Unterlassung. Wir empfehlen Ihnen daher eine etwaige Unterlassungserklärung als modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die so viel wie nötig und so wenig wie möglich enthält.
Oftmals bieten die abmahnenden Kanzleien einen Vergleichsvorschlag an; ob dieser der Höhe und dem Grunde nach angenommen werden sollte, hängt vom Einzelfall ab.
Gerne sind wir Ihnen mit einer etwaigen modifizierten Unterlassungserklärung als auch mit dem "Ob" und der Höhe der vergleichsweise vorgeschlagenen Zahlung behilflich.
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