BLASZCZAK Die Rechtsanwaltskanzlei in Hanau

In arbeitsrechtlichen Belangen beraten und vertreten wir unsere Mandanten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen und Verfahren.

Gerade im Arbeitsrecht sind viele Aspekte zu berücksichtigen, die in anderen Rechtsgebieten eine untergeordnete Rolle spielen oder gar nicht vorhanden sind. Vieles ist durch die Rechtsprechung der Gerichte ausgeformt worden. Kündigungen haben hohe formale und tatsächliche Voraussetzungen. Bei Arbeitszeugnissen hat sich weiter eine eigene Zeugnissprache gebildet, die ohne Erfahrung nur sehr schwer richtig zu lesen ist. Bekanntestes Beispiel dürfte die Leistungsbeurteilung "er/sie hat sich bemüht" sein, das der Schulnote 6 entspricht.

Die vom Arbeitgeber aufgeührten Gründe sind vielfältig: Der Arbeitsplatz sei weggefallen, wegen Krankheit musste der Arbeitsplatz neu besetzt werden oder das Verhalten des Arbeitnehmers war nicht in Ordnung, beispielsweise wegen Diebstahl oder Alkohol am Arbeitsplatz. Doch war die Kündigung tatsächlich rechtens und vor allem wirksam? Was ist, wenn der Arbeitsplatz durch einen Zeitarbeiter besetzt wurde? Und ist das Arbeitszeugnis in Ordnung? Was bedeutet die Bewertung, man habe seine Arbeit zur vollen Zufriedenheit erledigt?

 

 Auszugsweise betreuen wir für unsere Mandanten in Angelegenheiten betreffend

  •           Kündigungsschutzklagen wegen betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen

  •           Zahlungsklagen auf Lohn-, Überstunden -, Urlaubs - und Weihnachtsgeldzahlungen

  •           Ansprüchen auf Erteilung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses

  •           Ermahnungen und Abmahnungen

  •           Urlaubsansprüchen

  •           Um - und Versetzungen („Ausübung des Direktionsrechts“)

  •           Fragen rund um das betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz: BEM)

  •           Konflikten am Arbeitsplatz (z.B. „Mobbing“ oder Belästigungen)

  •           Ansprüchen aus allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

  •           u.v.m.

 

Auch beraten und vertreten wir

  • in sämtlichen Fragen der Beteiligungsrechte, beispielsweise des Mitbestimmungsrechts

  • bei Streitigkeiten um die Auslegung von Tarif- und Arbeitsverträgen

  • bei Betriebsvereinbarungen

  • bei Betriebsübergängen

  • bei Verhandlungen zum Sozialplan und Interessenausgleich

  • bei Verfahren vor der Einigungsstelle

  • uvm.

Herr Rechtsanwalt Thomas Blaszczak

ist am 12.01.1984 in Tarnowskie Góry (Polen) geboren und seit 2014 verheiratet.Thomas Blaszczak.jpg

Vita:

Herr Blaszczak schloss sein Abitur 2003 an der Hohen Landesschule Hanau ab und studierte seit 2004 Jura an der J.W. Goethe Universität in Frankfurt am Main.

Sodann war er mehrere Jahre in der IT-Dienstleisterbranche tätig, in der er unter anderem IT- Dienstleistungen zu vorhandenen IT-Umgebungen anbot als auch diverse IT-bezogene Projekte begleitete.

Das Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Hanau mit den Stationen am Amtsgericht Hanau, der Staatsanwaltschaft Hanau, dem Fachbereich für Bauaufsicht, Denkmal- und Umweltschutz Hanau als auch in einem regionalen Arbeitgeberverband.

Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens arbeitete er in der Folgezeit für eine Fachkanzlei im privaten Baurecht sowie für eine renommierte Kanzlei im Bereich des Luftfahrt- und Reiserechts.

Herr Blaszczak ließ sich in der Folgezeit in Hanau als selbstständiger Anwalt nieder. Er ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Aufgrund seiner Erfahrungen vertritt er Mandanten in überwiegend arbeitsrechtlichen, mietrechtlichen sowie weiteren zivilrechtlichen Fallgestaltungen.

 

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