BLASZCZAK Die Rechtsanwaltskanzlei in Hanau

Polski Adwokat w Hanau

Deutsch:

Aufgrund unserer Erfahrung und Sprachkenntnisse – wir sprechen polnisch – vertreten wir Mandanten sowohl aus Deutschland als auch aus Polen vor den hiesigen Gerichten deutschlandweit. Dies insbesondere im Businessbereich (B2B). Weiter können wir unseren Mandanten aus Deutschland die Wahrung ihrer Interessen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in Polen anbieten. Sprechen Sie uns hierzu an, gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung!

 

Polski:

Na podstawie naszych doświadczeń i umiejętności językowych - my mówimy po polsku - reprezentujemy naszych klientów zarównież z Niemczech jak i z Polski przed wszystkimi sądami w Niemczech. To szczególnie w zakresie biznesowym (B2B). Dalej oferujemy naszym klientom z Niemczech reprezentację I ochrone interesów w sprawach pozagranicznych w Polsce. Dla dalszych pytań stoimy państwu do dyspozycji.

 

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Impressum

 

Verantwortlicher Dienstanbieter für diese Internetseite ist

Herr Rechtsanwalt Thomas Blaszczak
Hirschstraße 11
63450 Hanau

E-mail: info [at] anwalt-mkk.de
Telefon: 06181 . 9090 799
Telefax: 06181 . 6181 845

Umsatzsteuer-IdNr: DE 306 268 144

Herr Rechtsanwalt Thomas Blaszczak ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Rechtsanwalt und Mitglied der

Rechtsanwaltskammer Frankfurt a.M.
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main,

die gleichzeitig die aufsichtsführende Behörde ist.

Auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer (http://www.rechtsanwaltskammer-ffm.de/) finden Sie die zuständigen Schlichtungsstellen.

Die Regelungen zur Berufsausübung richten sich nach der
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung (BORA),dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
der Fachanwaltsordnung (FAO) und den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE).

Die Gesetzestexte finden Sie kostenfrei auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

 Berufshaftpflichtversicherung:

R+V Allgemeine Versicherung AG
65181 Wiesbaden

Verantwortlich für die Ausgestaltung und den Inhalt dieser Internetseite, erreichbar über "www.anwalt-mkk.de", ist

Herr Rechtsanwalt Thomas Blaszczak
Hirschstraße 11
63450 Hanau

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Vertragsrecht

Wir schließen jeden Tag Verträge. Sei es sonntags beim Kauf der Brötchen oder nach einem Meeting mit dem Geschäftspartner über die zu liefernden Waren.

Doch was ist, wenn sich die Vertragspartner nicht an die vereinbarten Regelungen halten, sei es in dem gar nicht, mit Mängeln geliefert oder der vereinbarte Preis nicht bezahlt wird? Was ist, wenn das vermeintlich reparierte Auto nach der Reparatur mehr Mängel aufweist als vorher? Oder der Handwerker eine Abschlussrechnung präsentiert, die mit dem Kostenvoranschlag nichts mehr gemein hat?

Wir helfen in diesen und anderen Fällen unseren Mandanten bei der Wahrung ihrer Interessen und der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem säumigen Vertragspartner. Unsere Dienste sowie unser Wissen stellen wir sowohl Privatleuten als auch Unternehmen im B2B Bereich zur Verfügung. 

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Reiserecht & Flugverspätung

Wir kennen das alle: Der Jahresurlaub mit der Familie steht vor der Tür, die Pauschalreise ist seit Monaten gebucht, die erste Vorfreude steigt auf und die Kinder können es kaum erwarten, endlich Sandburgen zu bauen.

Doch nicht selten wird diese Freude getrübt: Der Flug verspätet sich weit über 3 Stunden oder wird komplett annulliert. Man kommt im Urlaub erst mit erheblicher Verspätung an. Der Koffer ist unterwegs beschädigt worden oder verloren gegangen. Das Hotel, dass im Prospekt noch so toll aussah, hat in der Realität mit Problemen wie Schimmel, Ungeziefer oder Bettwanzen zu kämpfen. Der Sandstrand ist dreckig und das Essen verursacht Durchfall oder Schlimmeres. Oder das Hotel ist eine Baustelle. Oder das gebuchte Hotel ist überbucht, sodass man in ein anderes, schlechteres Hotel gebracht wird.

Die Reiseleitung vor Ort, wenn überhaupt vorhanden, hilft nicht oder nur sehr widerwillig.

Diese Szenarien sind vielen Reisenden nicht fremd. Wir helfen unseren Mandanten daher bei der Durchsetzung ihrer Rechte bei

  • Flugverpätungen
  • Gepäckbeschädigung
  • Gepäckverlust
  • Ersatzeinkäufen
  • Unfällen und Körperverletzungen

oder bei Hotel- und Reisemängeln wie

  • Baustellen und Baulärm im Hotel oder Umgebung
  • falsches Hotel oder Zimmer erhalten
  • Hotel oder Zimmer dreckig
  • Schimmel im Zimmer
  • Ungeziefer (Bettwanzen, Sandflöhe, Kakerlaken)
  • Diebstahl im Hotel
  • Erkrankungen wegen Speisen oder Getränken
  • und vielem mehr.

Bitte beachten Sie:

Sowohl bei der Geltendmachung von Reisemängeln als auch bei Flugverpätungen und Gepäcksachen gelten zum Teil sehr kurze Fristen. Die Ansprüche müssen daher umgehend, am Besten unverzüglich, angemeldet werden. Gerne übernehmen wir das für Sie.

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Internet-, Media- und Urheberrecht

Sie wurden abgemahnt? Was ist überhaupt Filesharing? Wie können wir Ihnen helfen? Beachten Sie unseren Praxistipp !

Das Filesharing und die Urheberrechtsverletzung:

Das Medien- und Urheberrecht ist den meisten unserer Mandanten – auch aufgrund der öffentlichen Diskussion – in Bezug auf Abmahnungen wegen illegalen Up - und Downloads aus dem Internet mittels peer-to-peer (P2P) Tauschbörsen bekannt. Die bekanntesten Vertreter dieser Tauschbörsen sind Kazaa, Emule, BearShare oder Netzwerke wie das Torrent-Netzwerk und Usenet. Hinzu kommen die direkten illegalen Downloadmöglichkeiten via One Click Hoster (OCHs). Neu in diesem Bereich sind rechtliche Fragen zur Nutzung von Streamingdiensten.

Mit den Vorwürfen einer Urheberrechtsverletzung wegen des sog. Filesharings sehen sich unsere Mandanten sowohl strafrechtlichen als auch zivilrechtlichen Verfahren ausgesetzt. Die Kanzleien, die die Rechteinhaber vertreten, verlangen die Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen und die Zahlung eines Schadensersatzes oder im überwiegenden Falle eine Vergleichszahlung, was oftmals eine große finanzielle Belastung darstellt.

Doch auch die Nutzung eines Bildes, beispielsweise für die eigene private eBay Auktion, kann schon unangenehme Post vom Anwalt des Rechteinhabers bedeuten.

Unsere Vertretung:

Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen in der IT Branche haben wir technisches Wissen, das wir in die Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber Verwertungsgesellschaften und abmahnenden Kanzleien regelmäßig gewinnbringend einfließen lassen. Wir vertreten und beraten dabei unsere Mandanten auszugsweise bei

  • Abmahnungen wegen Streaming, Up- und Downloads
  • Abmahnungen wegen sonstigen Verstößen, beispielsweise der Nutzung von Bildern bei eBay Auktionen,
  • Abmahnungen wegen eines gekaperten WLAN – Routers (sog. Störerhaftung)
  • Und vielem mehr

Praxistipp im Falle der Abmahnung:

Geben Sie nicht unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung ab. Diese sind oftmals für Sie nachteilig formuliert und können erhebliche, vermeidbare Zugeständnisse enthalten, beispielsweise eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe oder ein ausuferndes Zugeständnis an die Unterlassung. Wir empfehlen Ihnen daher eine etwaige Unterlassungserklärung als modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die so viel wie nötig und so wenig wie möglich enthält.

Oftmals bieten die abmahnenden Kanzleien einen Vergleichsvorschlag an; ob dieser der Höhe und dem Grunde nach angenommen werden sollte, hängt vom Einzelfall ab.

Gerne sind wir Ihnen mit einer etwaigen modifizierten Unterlassungserklärung als auch mit dem "Ob" und der Höhe der vergleichsweise vorgeschlagenen Zahlung behilflich.

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