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TUIFly annulliert Flüge - Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung?

Es ist einmal wieder soweit: Die Urlaubszeit beginnt, jeder freut sich auf den Abflug zum Urlaubsziel und die wohlverdiente Erholung.

Doch einer Vielzahl von Reisenden machte vor kurzem die TUIFly einen Strich durch die Rechnung. Seit dem 06.10.2016 hat die TUIFly insgesamt die Hälfte ihrer Flüge gestrichen. Die Nachrichtenagenturen sprechen von 47 annullierten Flügen. Dies betraf insbesondere die Flughäfen Köln/Bonn, Düsseldorf und Frankfurt am Main. Auch nicht annullierte Flüge waren nach derzeitigen Meldungen unserer Mandanten jedenfalls erheblich verspätet. So hob beispielsweise der Flug eines Mandanten nach Fuerteventura mit fast 9 Stunden Verspätung ab.

Doch wie sieht es mit Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung (EG-VO 261/04) aus? Bestehen Ansprüche auf Entschädigung? Und wenn ja, in welcher Höhe? 250, 400 oder 600 Euro?

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