In verkehrsrechtlichen Belangen
beraten wir unsere Mandanten sowohl bei strafrechtlichen als auch bei zivilrechtlichen Fallgestaltungen. Wir vertreten unsere Mandaten bei Streitigkeiten nach Unfällen, bei Geschwindigkeitsüber- oder Mindestabstandsunterschreitung und bei allen anderen denkbaren Fallgestaltungen.
Sie waren in einen Unfall verwickelt?
Zunächst heißt es Ruhe bewahren und seinen Pflichten vor Ort nachkommen. Hierzu gehört es etwaigen Verletzten soweit wie möglich zu helfen und anderen Unfallbeteiligten die Feststellung der eigenen Daten zu ermöglichen. Unser Praxistipp: Konzentrieren Sie sich auf Ihre Pflichten am Unfallort. Die tatsächliche Sachverhaltserörterung und rechtliche Aufbereitung eines Unfalls kann und sollte in den Folgetagen durchgeführt werden. Selbst eine etwaige Aussage bei den Polizeibehörden ist noch nachträglich bedenkenlos möglich. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwicklung der Unfallfolgen und der Durchsetzung Ihrer Rechte bei zivilrechtlichen Ansprüchen.
Des Weiteren stellt sich beim Unfall die Frage nach strafrechtlichen Konsequenzen, da der Unfallverursacher regelmäßig eine Sachbeschädigung begangen hat und - insbesondere bei Personenschäden - weitere strafrechtliche Konsequenzen wie ein Fahrverbot oder weitere Geldstrafen drohen können. Daher beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei strafrechtlichen Verfahren und wahren Ihre Interessen bei drohenden Konsequenzen wie Fahrverboten, Strafanzeigen und Punkten.
Sie wurden geblitzt oder auf Video aufgenommen?
Oftmals haben Verfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit, nicht eingehaltenem Abstand oder sonstigen Vergehen im Straßenverkehr (Handybenutzung ohne Freisprecheinrichtung) unangenehme Folgen, die sich in Punkten, Geldstrafen und schlimmstenfalls Fahrverboten manifestieren. Doch nicht jede verwendete Messmethode der Behörden entspricht den deutschen gesetzlichen Regelungen, was die Vielzahl von verkehrsrechtlichen Verfahren vor den Gerichten erklärt. Daher ist es ratsam, einen Rechtsanwalt schon im laufenden Ermittlungsverfahren als Strafverteidiger zu beauftragen, damit er ab diesem Stadium ihre Interessen wirksam wahrnehmen kann.
Des Weiteren
beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch in allen weiteren verkehrsrechtlichen Fragestellungen und Verfahren wie beispielsweise
- bei drohenden Fahrverboten wegen Drogen oder Alkohol
- drohender MPU
- sonstigen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
- Abwicklung von Unfallschäden gegenüber den Verursachern und Versicherern
- und vielem mehr
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.