Sie wurden abgemahnt? Was ist überhaupt Filesharing? Wie können wir Ihnen helfen? Beachten Sie unseren Praxistipp !
Das Filesharing und die Urheberrechtsverletzung:
Das Medien- und Urheberrecht ist den meisten unserer Mandanten – auch aufgrund der öffentlichen Diskussion – in Bezug auf Abmahnungen wegen illegalen Up - und Downloads aus dem Internet mittels peer-to-peer (P2P) Tauschbörsen bekannt. Die bekanntesten Vertreter dieser Tauschbörsen sind Kazaa, Emule, BearShare oder Netzwerke wie das Torrent-Netzwerk und Usenet. Hinzu kommen die direkten illegalen Downloadmöglichkeiten via One Click Hoster (OCHs). Neu in diesem Bereich sind rechtliche Fragen zur Nutzung von Streamingdiensten.
Mit den Vorwürfen einer Urheberrechtsverletzung wegen des sog. Filesharings sehen sich unsere Mandanten sowohl strafrechtlichen als auch zivilrechtlichen Verfahren ausgesetzt. Die Kanzleien, die die Rechteinhaber vertreten, verlangen die Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen und die Zahlung eines Schadensersatzes oder im überwiegenden Falle eine Vergleichszahlung, was oftmals eine große finanzielle Belastung darstellt.
Doch auch die Nutzung eines Bildes, beispielsweise für die eigene private eBay Auktion, kann schon unangenehme Post vom Anwalt des Rechteinhabers bedeuten.
Unsere Vertretung:
Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen in der IT Branche haben wir technisches Wissen, das wir in die Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber Verwertungsgesellschaften und abmahnenden Kanzleien regelmäßig gewinnbringend einfließen lassen. Wir vertreten und beraten dabei unsere Mandanten auszugsweise bei
- Abmahnungen wegen Streaming, Up- und Downloads
- Abmahnungen wegen sonstigen Verstößen, beispielsweise der Nutzung von Bildern bei eBay Auktionen,
- Abmahnungen wegen eines gekaperten WLAN – Routers (sog. Störerhaftung)
- Und vielem mehr
Praxistipp im Falle der Abmahnung:
Geben Sie nicht unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung ab. Diese sind oftmals für Sie nachteilig formuliert und können erhebliche, vermeidbare Zugeständnisse enthalten, beispielsweise eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe oder ein ausuferndes Zugeständnis an die Unterlassung. Wir empfehlen Ihnen daher eine etwaige Unterlassungserklärung als modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die so viel wie nötig und so wenig wie möglich enthält.
Oftmals bieten die abmahnenden Kanzleien einen Vergleichsvorschlag an; ob dieser der Höhe und dem Grunde nach angenommen werden sollte, hängt vom Einzelfall ab.
Gerne sind wir Ihnen mit einer etwaigen modifizierten Unterlassungserklärung als auch mit dem "Ob" und der Höhe der vergleichsweise vorgeschlagenen Zahlung behilflich.
Tags: Abmahnung, Download, Filesharing, Waldorf Frommer