BLASZCZAK Die Rechtsanwaltskanzlei in Hanau

Befristung des Arbeitsvertrags eines Betriebsrats

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 20.01.2016, Az. 7 AZR 340/14 entschieden, dass die Befristung des Arbeitsvertrags wegen Tätigkeit des Arbeitnehmers als Betriebsrat zur Wahrung der personellen Kontinuität des Betriebsrats sachgerecht ist.

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BAG: Note "befriedigend" als Ausgangspunkt der Leistungsbewertung in Arbeitszeugnissen

Das mit Spannung erwartete Urteil hinsichtlich der durchschnittlichen Leistungsbewertung in Arbeitszeugnissen brachte Ernüchterung in die Reihen der Arbeitnehmervertreter.

Mit seinem Urteil vom 18.11.2014 (9 AZR 584/13) entschied das Bundearbeitsgericht (BAG), dass der "durchschnittliche" Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf die Bewertung "zu unserer vollen Zufriedenheit" hat. Das entspricht der Note 3 bzw. "befriedigend". Damit bleibt das BAG seiner bisherigen Rechtsprechung zur Leistungsbeurteilung treu.

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